AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen MAINSTREAM

§1 KURSTEILNEHMER- UND MIETERKREIS

Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Stand Up Paddle Sport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

Voraussetzung für die Teilnahme an allen SUP-Kursen, SUP-Touren und Voraussetzung für die Miete von SUP-Boards inkl. Zubehör ist die Fähigkeit, mindestens 10 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Kurse am Main sind Personen über 14 Jahren vorbehalten. Bei Minderjährigen (+14 J.) ist für die Ausleihe eines SUPs die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Es wird angeraten, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche eventuelle Schäden im Wassersportbereich abdeckt.

§2 ANMELDUNG / RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Die Anmeldung zu den SUP-Kursen bedarf der Schriftform. Whatsapp/FB ist ausreichend. Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages.

MAINSTREAM behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen in den SUP-Kursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind/heftige anhaltende Regenschauer, Blitzschlag). Wenn möglich, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Teilnehmer, die einen Kurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

§3 MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

§4 SICHERHEIT/ DURCHFÜHRUNGSBEDINGUNGEN

Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. Auf den SUPs sind je nach Kursort Leashes oder Schwimmwesten zu tragen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.

§5 SORGFALTSPFLICHT

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der SUP-Ausrüstung wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, die Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft der SUP-Ausrüstung durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

§6 HAFTUNG

MAINSTREAM haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der SUP-Ausrüstung.

MAINSTREAM bzw. der „Mutterbetrieb“ naglneu ist haftpflichtversichert. Der Versicherer ist die Zurich Outdoor Haftpflichtversicherung. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 3 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 3 Millionen Euro; Umweltschäden bis zu einem Deckungsumfang von 3 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/ Mieter im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge.

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer /Mieter verpflichtet sich, die SUP-Ausrüstung wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an der SUP-Ausrüstung haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

§7 ZUSÄTZLICHE VERMIETBEDINGUNGEN

MAINSTREAM ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der SUP-Ausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt oder die Wind- und Wetterbedingungen vom Vermieter als ungeeignet oder gefährlich eingeschätzt werden. Grundvoraussetzung um ein Board zu leihen, ist die vorherige Teilnahme an einem Einsteiger-SUP-Kurs bei Mainstream (inkl. Verhaltensregeln auf Bundeswasserstraßen).

Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen.

Die Weitergabe der ausgeliehenen SUP-Ausrüstung an Dritte ist durch MAINSTREAM nicht zu kontrollieren, aber bei Nichtvorliegen einer vorherigen Kursteilnahme (vgl. Qualifikation) nicht gewünscht. Der Mieter haftet im Übrigen dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen. Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen – v.a. Regelungen auf Wasserstraßen und Vorfahrt auf Seen – sind einzuhalten.

§8 SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

 

Daniel im Namen des MAINSTREAM-Teams